Die Nennkraft bzw. Nennlast des Messwertaufnehmers ist die Größe, bis zu dessen Wert der Messwertaufnehmer nominell ausgelegt ist.
Die max. Gebrauchskraft ist der Wert, bis zu dem nach Wiederkehr in den Nennlastbereich keine Verschiebung des Nullpunktes die Folge ist. Bis zur maximalen Gebrauchskraft nimmt der Kraftaufnehmer keinen Schaden, wenn der Kraftaufnehmer nicht mehrfach innerhalb dieses Bereiches benutzt wird.
Die Bruchkraft ist der Grenzwert, oberhalb dessen mit einer mechanischen Zerstörung zu rechnen ist.